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Wussten Sie schon?

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 25 Euro für einen Hausnotruf und 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.

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Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2024

19. / 20.10.2024  Wir freuen uns über Besuch an Stand Nr. 14 !

 

GT Albstdadt 2024 seniorhomeLogo wirsinddabei

 

 

"Alles geregelt" - Infotag Tübingen im September 2024

26. September 2024 - Wir freuen uns auf Besuch der immer wieder tollen und sehr empfehlenswerten Veranstaltung und viele spannende Gespräche !
 
Plakakt Alles geregelt
 
 
 
Wir sind für Sie da ! 
 
November 2024 - aktuelle Betreuungssituation: Aufgrund der Vielzahl unserer langjähriger und verlässlicher Partner stehen uns ständig Betreuungskräfte zu Verfügung, welche kurzfristig innerhalb von 2-5 Tagen ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen können - auch über die Pfingstferienzeit.

Gemeinsam mit Ihnen stellen wir uns allen Herausforderungen der häuslichen Pflegehilfe und freuen uns, Sie durch die Vermittlung einer einfühlsamen und qualifizierten Betreuung unterstützen zu dürfen !
 
Herzlichst, Ihr Team von Senior@Home24
 
4 Senior Team 2022
 
 
 
Niederlassung Balingen - NEU ! 
 
März 2024 - NEU: Im März 2024 feiern wir aufgrund der hohen Nachfrage die Neueröffnung unserer Niederlassung in Balingen:
 
Niederlassung Balingen
Egert 2
72336 Balingen
Tel.: 07433 - 140 1000
Fax: 07433 - 140 1001

 

Gesundheitstage Balingen im  Februar 2024

24./25. Februar 2024 Wir bedanken uns für viele spannende Gespräche am Stand Nr. 48, es war großartig !
 
Messe 1
 
 
Gesundheitstage BL 24
 
 
 
 
Mehr als 10 Jahre SENIOR@HOME24 -

Wir sagen DANKE für über 10 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit !

Anzeige über 10 Jahre Albstadt 003 .pdf Adobe Acrobat Reader 64 bit

 

 Familienunternehmen 3

 
 
 

 
 
Sonderthema in Tübingen 
 
September 2023 - Pflege - wenn das Geld zu Ende geht - Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es ?
 
Tü Beilage 09.23
 
 
 
Besuch unserer Partner in Polen im August 2023 
 
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Th
 
 
Niederlassung Villingen - Schwenningen - NEU ! 
 
Mai 2023 - NEU: Im Mai 2023 feiern wir aufgrund der hohen Nachfrage die Neueröffnung unserer Niederlassung in Villingen-Schwenningen:
 
Niederlassung Villingen - Schwenningen
Marktplatz 17
78054 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720 - 6 00 44 11 

 

Gesundheitstage Balingen im  April 2023

22./23. April 2023 Wir bedanken uns für die vielen spannende Gespräche am Stand Nr. 48 !
 
Messe BL 2023 GT 1
 
 
 
 
Niederlassung Pforzheim - NEU ! 
 
März 2023 - NEU: Im März 2023 feiern wir aufgrund der hohen Nachfrage die Neueröffnung unserer Niederlassung in Pforzheim. Sie finden uns wie folgt:
 
Niederlassung Pforzheim 
Bertholdstr. 9
75177 Pforzheim
Tel.: 07231 207 73 55
 
 
 
Häusliche Pflege im eigenen Zuhause !
Tübingen, Februar 2023
 
 
Sonderthema Tü 02 2023
 
 
 
CaseManagement - NEU ! 
 
Januar 2023 - NEU: Seit Januar 2023 bieten wir Ihnen auch den Service eines qualifizierten CaseManagements durch examinierte Kräfte vor Ort, welche mit der Kasse abgerechnet werden können. Hier haben Sie den Vorteil von gezielt geschulten Kräften (im Besonderen z. B. bei Demenz, Nachteinsätzen, bettlägrigen Patienten mit Transfer und Lagerung, usw.). Das examinierte Personal unterstützt Sie auf Wunsch bei sich zu Hause durch Schulungen oder individuelle Einweisungen. 
 
 
 
Der aktuelle Demenz Tipp der Woche  
 
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Die Demez Tipps 

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Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2022

Eintritt frei !

Besuchen Sie uns am Stand Nr. 14, wir freuen uns auf Sie!

https://gesundheitstage-albstadt.a-ez.de/

 
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GT Albstadt 22
 
 
 
 
Infotag "Alles geregelt ?" in Tübingen  
 
22.09.2022  Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Sparkassen Carré Tübingen
 
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Gesundheitstage Balingen im Mai 2022

Wir bedanken uns für viele spannende Gespräche an Stand Nr. 48 ! https://www.gesundheitstage-balingen.de/

messe

 

CORONA - aktuelle Muster-VO, Testung und Quarantäne

März 2022 - Am 01.03.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst. Seit Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

COVID - TEST

Alle Betreuungskräfte aus einem Risikogebiet müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher oder englischer Sprache verfügen. Dieses Dokument muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise/Anreise auf Verlangen der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) vorgelegt werden können. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein oder kann unmittelbar nach Einreise auch am Ort der Unterbringung erfolgen.

Zur Sicherheit der reisenden Betreuungskräfte und der zu betreuenden Personen werden wir die Betreuungskräfte weiterhin testen lassen. Der Test im Ausland ist kostenpflichtig, die Kosten werden an die Kunden weiter berechnet.

Unabhängig davon empfehlen wir dringend Testungen aller Betreuungskräfte unbedingt unmittelbar nach der Anreise der Betreuungskraft vornehmen zu lassen. Hierfür können Sie z. B.  einen Test in der Apotheke veranlassen, einen Selbsttest nutzen oder eine Corona-Schwerpunktpraxis kontaktieren, welche sie über folgenden Link der KV BaWü ausfindig machen können https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/

 

QUARANTÄNE

Die Einstufung als Hochrisikogebiet eines Landes bedeutet prinzipiell, dass alle Ungeimpften nach der Einreise nach Deutschland für mind. 5 Tage in Quarantäne gehen müssen. In der aktuell geltenden Verordnung gilt für getestete und geimpfte Betreuungskräfte die Ausnahmeregelung, so dass diese nicht in Quarantäne müssen (siehe Ausnahme in Paragraph §6 (2) 1.aa) Betreuungspersonal).

Falls es nicht möglich ist, dass die dem negativen Testergebnis zugrunde liegende Testung der aus einem Risikogebiet anreisednenen Betreuungskräfte nicht älter als 48 Stunden ist und wird nach dern Anreise in Deutschland kein Test gemacht, werden sich die Betreuungskräfte auf direktem Wege in den Haushalt der Kunden/Senioren begeben und müssen sich dort für 10 Tage in einer Quarantäne „absondern“. Hierbei ist anzumerken, dass die Familien sich darüber im Klaren sind, dass die Betreuungskräfte während der Quarantäne nicht das Haus verlassen dürfen und keine Einkäufe erledigen können und sich grundsätzlich auch im Haushalt der Senioren an die AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene und Händehygiene, Alltagsmaske tragen) halten sollten – darüber werden d von uns informiert. Während der 14-tägigen Quarantäne im Haushalt der Familie ist die volle und übliche Bezahlung der Betreuungskräfte durch die Kunden fällig, auch wenn Betreuungskraft nicht unmittlebar im gewünschten und vereinbarten Rahmen ihrer Tätigkeit nachkommen kann/sollte.

Bezüglich der Maske empfehlen wir, allen Betreuungkräften ausserhalb ihres Zimmer eine FFP2-Maske zur Verfügung zu stellen. 

 

EINREISEANMELDUNG

Alle Betreuungskräfte aus dem Risikogebiet müssen eine Einreiseanmeldung erledigen. Die Meldung ist seit  dem 08.11.2020 auch elektronisch möglich. Die elektronische Einreiseanmeldung übernimmt der Arbeitgeber.

Aus dem Nichtrisikogebiet ist keine Einreiseanmeldung nötig und auch nicht möglich.

 

ZUR SITUATION

Aufgrund der Vielzahl unserer langjähriger und verlässlicher Partner, stehen uns ständig Betreuungskräfte zu Verfügung, welche ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen möchten. Unsere Kooperationspartner und wir sind sehr froh, Sie weiterhin unterstützen zu können. Um Betreuungslücken zu vermeiden kann es in der Urlaubszeit vorkommen, dass wir Ihnen Betreuungskräfte mit abweichenden Sprachkenntnissen oder Merkmalen vorschlagen, als in „normalen“ Zeiten.

 

UNSERE  EMPFEHLUNG

Wir empfehlen unbedingt die Testung unmittelbar nach der Anreise der Betreuungskraft, den Einsatz von FFP2-Masken und die Kontrolle der Einhaltung der AHA-Regeln - soweit im Rahmen der Betreuung dies möglich ist - sowie den Einsatz von Einmalhandschuhen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel im Betreuungshaushalt. Bitte stellen Sie diese vor Beginn der Betreuung für die anreisende Kraft bereit. Es geht einerseits um die Arbeit zwischen Betreuungsperson und Betreuungsbedürftigem und andererseits um den Schutz der Betreuungsperson bei Einkäufen oder Kontakt mit Fremden.

Die aktuellen Informationen des BMG sind stets online abrufbar: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Trotz allen Vorsichtsmaßnahmen, ein Restrisiko bleibt bestehen. Die „Corona-Lage“ ist hochkomplex und es ergeben sich immer wieder neue Erkenntnisse, die eine Überarbeitung der Handlungsempfehlungen erfordern, um dieses Restrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.  Zu aller erst gilt unser Tun und Handeln vorrangig dem Schutz unserer Seniorinnen, Senioren und Schutzbefohlenen sowie der Betreuungskräfte.

Besonnenheit, Zuversicht, Entschlossenheit und Solidarität. Nach wie vor stellen wir uns dieser Herausforderung gemeinsam mit Ihnen – wir zählen auf Sie und danken sehr herzlich für Ihre Unterstützung. Geben Sie auf sich Acht und bleiben Sie bitte gesund !

 
Impfpflicht - bisher nicht für Betreuungskräfte ihG  
 
Februar 2022 - eine (vollständige!) Impfung als Pflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll ab dem 16. März in Kraft treten. Diese Pflicht ist allerdings „Einrichtungs-bezogen“ ist. D.h.: Nicht die Berufstätigkeit an sich verpflichtet zur Impfung, sondern die Tätigkeit in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung. Die private Häuslichkeit ist KEINE Einrichtung . Der VHBP hat bestätigt, dass Betreuungspersonen ihG (in häuslicher Gemeinschaft) also nicht von der Impfpflicht betroffen sind . Dies könnte sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch ändern. Die entsprechended Pressemitteilung zum Thema Impfpflicht des VHBP finden Sie hier.
 
 
 
 
 
TV - Beitrag zur BihG (sog. 24-h-Betreuung)

November 2021 - Beitrag des MDR über die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG), weithin bekannt als 24-h-Betreuung

https://www.mdr.de/mdr-thueringen/redakteur-pflegekraft-finden-100.html


Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2021

Endlich wieder Messe !

Besuchen Sie uns am Stand Nr. 14, wir freuen uns auf Sie!

https://www.gesundheitstage-albstadt.de/

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 Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie: 
Pausen mit Präsenzpflicht als Arbeitszeit?

09.09.2021 - Pausenzeiten von Arbeitnehmern sind laut EuGH als Arbeitszeit zu werten, wenn die Betroffenen die Zeit nicht frei gestalten und ihren Interessen widmen können:

https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA210903227&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 

Pressemitteilung des VHBP zum BAG-Urteil

Ein Weckruf an die Politik !

 
 

Auch Betreuungskräfte können nun geimpft werden


11.02.2021 -
Die neue Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass nun auch Betreuungskräfte geimpft werden können. Die entsprechende Pressemitteilung lesen Sie bitte hier.

 

Impfung von Betreuungskräften -

Pressemitteilung des BHSB und VHBP:

06.01.2021 - Betreuungspersonen sind gem. § 3 S. 1 Nr. 3a Coronavirus-Impfverordnung als enge Kontaktpersonen von solchen Personen anzusehen, für die ein hohes oder sehr hohes Risiko des schweren Krankheitsverlaufs besteht. Die Betreuungspersonen könnten dementsprechend durch Risikopersonen oder deren gesetzliche Vertreter für eine Impfung benannt werden. ABER: Voraussetzung dafür ist nach § 1 der VO, daß die Betreuungsperson ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichert oder für eine stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung tätig ist. Das bedeutet: Die meisten der legalen Betreuungspersonen und sowieso die illegalen haben b.a.w. keinen Anspruch auf Impfung. Unser Verband hat in seiner jüngsten Pressemitteilung darauf hingewiesen und auch das Bundesgesundheitsministerium entsprechend informiert. Sollten Sie als betroffene Familie den fehlenden Impfanspruch beklagen, so können Sie dies z.B. in einem Schreiben an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin zum Ausdruck bringen.
 
 
 
Infotag "Alles geregelt online" des Schwäbischen Tagblatts
 
26.11.2020 - Die Beilage im Schwäbischen Tagblatt „Alles geregelt“ erscheint am Donnerstag, 26. November 2020. Ab diesem Tag stehen auch die online-Video-Vorträge auf https://www.tagblatt.de/verlag/allesgeregelt für 3 Monate zur Verfügung.
 
30.11.2020 - Telefonaktion am Montag, 30. November, 15 – 17 Uhr. Hier stehen wir Ihnen für Ihre Fragen gerne telefonisch zur Verfügung.
 
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Pressemitteilung des BHSB und VHBP zum Thema Legalität

 

CORONA - Wie gefährdet sind Pflegebedürftige?

Pflegeexperte Markus Küffel klärt in Zusammenarbeit mit dem BHSB e.V. auf

Hamburg im März 2020. Das Coronavirus hat ganz Deutschland inzwischen fest im Griff. Da insbesondere ältere Menschen sowie Patienten mit geschwächtem Immunsystem oder mit bestehenden Atemwegserkrankungen zur Hochrisikogruppe gehören, sorgen sich viele Angehörige um ihre Eltern oder Großeltern − insbesondere, wenn diese bereits pflegebedürftig sind. Markus Küffel, Vorstandsmitglied des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e. V. und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, erklärt, was das Coronavirus für pflegebedürftige Menschen bedeutet. „Alte und geschwächte Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Die gewonnen Erkenntnisse aus China zeigen, dass die Erkrankung bei den über 80-Jährigen am häufigsten tödlich verläuft. Bei jungen und gesunden Menschen verläuft die Erkrankung in der Regel deutlich weniger dramatisch. Wer zu Hause lebt und dort von Angehörigen oder einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut wird, kann möglicherweise verschont bleiben, wenn sich alle Beteiligten an die notwendige Hygieneetikette halten − hierzu zählt insbesondere regelmäßiges und gründliches Händewaschen. Ebenfalls sollten größere Menschenansammlungen und Veranstaltung gemieden werden. Etwas anders sieht es schon bei der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst aus, deren Pflegekräfte täglich mit vielen verschiedenen Menschen arbeiten. Leben Pflegebedürftige in einem Pflegeheim, unterliegen sie dort sehr wahrscheinlich einem höheren Erkrankungsrisiko. Denn dort gehen täglich sehr viele Menschen ein und aus – weshalb das Risiko einer Keimeinschleppung von außen, zum Beispiel durch medizinisches Personal, Lieferanten oder Besucher, steigt. Auch hier hilft es, Kontakte nach außen auf ein Minimum zu beschränken. Dies gestaltet sich in der Praxis allerdings schwierig, weil Einrichtungen ohne guten Grund nicht komplett abgeriegelt werden können. Deshalb kommt es hier vor allem auf die Kooperation der Angehörigen an. Insbesondere Menschen, die sich in letzter Zeit in Gebieten mit vielen Erkrankten wie China oder Italien aufgehalten haben oder Erkältungssymptome aufweisen, sollten verwandten Pflegebedürftigen in den nächsten Wochen keine persönlichen Besuche abstatten, um sie keinen unnötigen Risiken auszusetzen. Die größte Gefahr des Coronavirus wird bisher allerdings von vielen unterschätzt. Diese besteht in der Infektion von medizinischem Fachpersonal. Denn wenn Ärzte, Krankenschwestern oder Pflegekräfte in großem Ausmaß ausfallen, ist die medizinische Versorgung in Deutschland nicht mehr gewährleistet. Insbesondere in Pflegeheimen, in denen sowieso chronischer Pflegemangel herrscht, wäre dies fatal.“

Gesundheitstage Konstanz im März 2020 

Besuchen Sie uns am Stand Nr. 18, wir freuen uns auf Sie!

http://www.gesundheitstage-bodensee.com/

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Gesundheitstage Balingen im Februar 2020 

Besuchen Sie uns am Stand Nr. 50, wir freuen uns auf Sie!

https://www.gesundheitstage-balingen.de/

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Wir besuchen unsere Partner in Zgorzelec im Januar 2020

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WIR WÜNSCHEN FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH

IN EIN GESUNDES NEUES JAHR 2020!

 

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Weihnachtsfeier mit Team und unserem polnischen Partner in Albstadt im Dezember 2019

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Unser Partner aus Polen bei uns zu Besuch im Oktober 2019

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Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2019

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Wir besuchen unseren Partner in Polen im September 2019 

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Wir besuchen unsere Partner in Głogów, Legnica, Świdnica und Zgorzelec im Juni 2019

 

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Unserer Partner besucht uns in Albstadt im Mai 2019

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 Infotag "Alles geregelt" Tübingen im April 2019

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Teilnahme an den Gesundheitstagen Balingen im März 2019

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Gesundheitstage Konstanz im März 2019

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Weihnachtsfeier mit Team und unserem polnischen Partner in Albstadt im Dezember 2018 

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Teilnahme an den Gesundheitstagen Albstadt im Oktober 2018

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Messe Pflege PLUS in Stuttgart im Mai 2018

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