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Wussten Sie schon? Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 25 Euro für einen Hausnotruf und 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.
Frage 1: „Welche Kosten entstehen mir?“
Die Beratungsgespräche sind kostenfrei. Kosten fallen erst bei Vertragsbeginn an, d. h. erst wenn die für Sie passende Betreuerin ihre Tätigkeit vor Ort aufnimmt. Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten sind u. a. die Anforderungen an das Betreuungspersonal und die Deutschkenntnisse. Das Monatshonorar beginnt bei 2.490,- Euro brutto inklusive aller Kosten, es sind also sämtliche Kosten für Gehälter, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, etc. sowie unsere Dienstleistung enthalten. Hinzu kommen Feiertagszuschläge (7-9 Feiertage), die Fahrtkosten betragen ca. 100,-€ bis 150,-€ je einfacher Fahrt. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, d. h. es gibt
- keine Aufnahmegebühr
- keine Beratungsgebühr
- keine Wochenendzuschläge
- keine Vermittlungsprovision.
Frage 2: „Sind die Betreuerinnen versichert?“
Ja, sie sind komplett sozial-, unfall- und krankenversichert. Im Krankheitsfall wird über die Krankenversicherung abgerechnet.
Frage 3: „Wie lang ist die Einsatzdauer?“
Die Einsatzdauer beträgt in der Regel 2-3 Monate. Den reibungs- und nahtlosen Wechsel veranlassen wir für Sie. Auch ein kurzzeitiger Einsatz zur Verhinderungspflege ab 14 Tagen ist möglich.
Frage 4: „Und wenn wir nicht zufrieden sind?“
Genau das darf es nicht geben! Rufen Sie uns an, ein Gespräch kann vieles klären. Auch ein Wechsel der Betreuungskraft kann veranlasst werden.
Frage 5: „Was ist, wenn ich die Betreuungskraft nicht mehr benötige?“
Sie können jederzeit auch ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen problemlos kündigen. Ein Todesfall bedingt die automatische Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall innerhalb umgehend.
Frage 6: „Wie lange dauert es, bis eine Mitarbeiterin ihre Arbeit vor Ort antritt?“
In eiligen Fällen dauert es ca. 2 - 5 Tage, bis die Betreuungskraft Ihren Dienst antreten kann. Wir arbeiten unabhängig mit mehreren leistungsstarken Partneragenturen in Osteuropa zusammen. Daher können wir in eiligen Fällen auch sehr viel schneller eine passende Betreuungskraft vermitteln.
Frage 7: „Kann ich entscheiden, wer als Betreungskraft kommt?“
Ja. Denn es gilt, eine menschlich und fachlich passende Betreuerin zu finden. Gemeinsam leben Sie bzw. Ihre Angehörigen mit ihr unter einem Dach – da ist ein familiäres Miteinander wichtig.
Die meisten in unseren Gebieten wiederholt eingesetzten Betreuungskräfte sind uns aus deren bisherigen Einsätzen bekannt, was für ihre Zuverlässigkeit spricht und unseren Familien Sicherheit bietet.
Frage 8: „Was muss ich bezüglich des bisher eingesetzten Pflegedienstes veranlassen?“
Wir empfehlen Ihnen, von der Pflege- oder Krankenkasse bezahlte und in Anspruch genommene Leistungen auch weiterhin durchführen zu lassen. Jede Hilfe ist wertvoll!
Frage 9: „Wer übernimmt die medizinische Behandlungspflege?“
Erforderliche medizinische / therapeutische Behandlungen insbesondere Injektionen, Wundversorgung und Verbandwechsel, Kompressionsverbände, Behandlung eines Dekubitus, Portversorgung, Absaugen der oberen Luftwege, Inhalation, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Thrombose- und Insulingabe, das Anlegen von Infusionen, Versorgung von suprapubischen Kathetern, bzw. Stoma und einer Ernährungssonde, Einläufe, Vorbereiten von Medikamenten und Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen sind kein Bestandteil der Grundpflege und dürfen ausschließlich von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.
Frage 10: „Wie ist die Freizeit zu regeln?“
Der Begriff "24-Stunden-Betreunng, bzw. -Pflege" ist in Deutschland eine gängige Bezeichnung, wenn es um den Einsatz von ausländischen Kräften geht. Die Tatsache, dass Betreuer/Innen unter dem gleichen Dach leben, bedeutet nicht automatisch, dass diese rund um die Uhr verfügbar sind. Natürlich können und dürfen die Betreuuer/Innen nicht 24 Stunden/Tag arbeiten und haben geregelte Arbeitszeiten, Anspruch auf Freizeit und ein Recht auf ein ungestörtes Privatleben. In der Regel spricht die Familie die Freizeit mit den Betreuer/Innen direkt ab, da man das nicht konkret und gleichbleibend vorgeben und umsetzen kann. Wichtig ist natürlich und auch Voraussetzung, dass der Kraft Freizeit ermöglicht wird. Falls es die Familie selbst nicht leisten kann besteht die Möglichkeit, Betreuungs- und Entlastungsangebote wahrzunehmen, wofür z. B. der Entlastungsbetrag von 125,-€ monatlich bei vorhandenem Pflegegrad beantragt und eingereicht werden kann (z. B. Nachbarschaftshilfe, Tagespflege, Betreuungs- und Entlastungsangebote der Pflegedienste vor Ort).
Frage 11: „Wie werden die Betreuer/Innen untergebracht?“
Ein eigenes Zimmer muss im Haushalt für die Betreuer/Innen vorhanden sein, genauso wie ein Bad, das mitgenutzt werden kann. Ebenso muss Verpflegung gewährt werden. Die meisten Kräfte reisen mit ihrem Laptop an. Ein Internetanschluss sollte zur Verfügung gestellt werden.
Frage 12: „Aus welchen Ländern stammen die Betreuungskräfte?“
Die von uns vermittelten Betreuungskräfte stammen ausschließlich aus Osteuropa, hauptsächlich aus Polen, Litauen oder Bulgarien. Sollte Ihnen an einer bestimmten Nationalität gelegen sein, sprechen Sie uns an. Wir können grundsätzlich Betreuungskräfte aus allen osteuropäischen Ländern vermitteln. Aus EU-Drittstaaten stammende Betreuungskräfte werden von uns bewusst NICHT vermittelt, um unseren Kunden die für uns selbstverständliche Legalität zu gewährleisten.
Frage 13: „Wer ist mein Ansprechpartner?“
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort während der Betreuung - auch am Abend und Wochenende. Wir veranlassen die gesamte Organisation der Betreuungsleistungen für Sie. Auch halten wir dauerhaft persönlichen Kontakt, z. B. zur Abklärung Ihrer Zufriedenheit.
Frage 14: „Welche Unterstützung bekommen wir noch?“
Ergänzend bieten wir Ihnen auch den Service eines qualifizierten CaseManagements durch examinierte Kräfte vor Ort, welche mit der Kasse abgerechnet werden können. Hier haben Sie den Vorteil von gezielt geschulten Kräften (im Besonderen z. B. bei Demenz, Nachteinsätzen, bettlägrigen Patienten mit Transfer und Lagerung, usw.). Das examinierte Personal unterstützt Sie auf Wunsch bei sich zu Hause durch Schulungen oder individuelle Einweisungen.
Sandra Grätsch - Reiner Herre - Stefanie Bodmer-Mrasek - Dr. Katrin Herre - Dagmar Gonser