Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2024
19. / 20.10.2024 Wir freuen uns über Besuch an Stand Nr. 14 !
"Alles geregelt" - Infotag Tübingen im September 2024
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir uns allen Herausforderungen der häuslichen Pflegehilfe und freuen uns, Sie durch die Vermittlung einer einfühlsamen und qualifizierten Betreuung unterstützen zu dürfen !
Gesundheitstage Balingen im Februar 2024
Wir sagen DANKE für über 10 Jahre vertrauensvolle Zusammenarbeit !
Gesundheitstage Balingen im April 2023
Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2022
Eintritt frei !
Besuchen Sie uns am Stand Nr. 14, wir freuen uns auf Sie!
Gesundheitstage Balingen im Mai 2022
CORONA - aktuelle Muster-VO, Testung und Quarantäne
März 2022 - Am 01.03.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst. Seit Donnerstag, 3. März 2022 um 0:00 Uhr, gelten mit Inkrafttreten der „Dritten Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung“ keine Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
COVID - TEST
Alle Betreuungskräfte aus einem Risikogebiet müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher oder englischer Sprache verfügen. Dieses Dokument muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise/Anreise auf Verlangen der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) vorgelegt werden können. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein oder kann unmittelbar nach Einreise auch am Ort der Unterbringung erfolgen.
Zur Sicherheit der reisenden Betreuungskräfte und der zu betreuenden Personen werden wir die Betreuungskräfte weiterhin testen lassen. Der Test im Ausland ist kostenpflichtig, die Kosten werden an die Kunden weiter berechnet.
Unabhängig davon empfehlen wir dringend Testungen aller Betreuungskräfte unbedingt unmittelbar nach der Anreise der Betreuungskraft vornehmen zu lassen. Hierfür können Sie z. B. einen Test in der Apotheke veranlassen, einen Selbsttest nutzen oder eine Corona-Schwerpunktpraxis kontaktieren, welche sie über folgenden Link der KV BaWü ausfindig machen können https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/
QUARANTÄNE
Die Einstufung als Hochrisikogebiet eines Landes bedeutet prinzipiell, dass alle Ungeimpften nach der Einreise nach Deutschland für mind. 5 Tage in Quarantäne gehen müssen. In der aktuell geltenden Verordnung gilt für getestete und geimpfte Betreuungskräfte die Ausnahmeregelung, so dass diese nicht in Quarantäne müssen (siehe Ausnahme in Paragraph §6 (2) 1.aa) Betreuungspersonal).
Falls es nicht möglich ist, dass die dem negativen Testergebnis zugrunde liegende Testung der aus einem Risikogebiet anreisednenen Betreuungskräfte nicht älter als 48 Stunden ist und wird nach dern Anreise in Deutschland kein Test gemacht, werden sich die Betreuungskräfte auf direktem Wege in den Haushalt der Kunden/Senioren begeben und müssen sich dort für 10 Tage in einer Quarantäne „absondern“. Hierbei ist anzumerken, dass die Familien sich darüber im Klaren sind, dass die Betreuungskräfte während der Quarantäne nicht das Haus verlassen dürfen und keine Einkäufe erledigen können und sich grundsätzlich auch im Haushalt der Senioren an die AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene und Händehygiene, Alltagsmaske tragen) halten sollten – darüber werden d von uns informiert. Während der 14-tägigen Quarantäne im Haushalt der Familie ist die volle und übliche Bezahlung der Betreuungskräfte durch die Kunden fällig, auch wenn Betreuungskraft nicht unmittlebar im gewünschten und vereinbarten Rahmen ihrer Tätigkeit nachkommen kann/sollte.
Bezüglich der Maske empfehlen wir, allen Betreuungkräften ausserhalb ihres Zimmer eine FFP2-Maske zur Verfügung zu stellen.
EINREISEANMELDUNG
Alle Betreuungskräfte aus dem Risikogebiet müssen eine Einreiseanmeldung erledigen. Die Meldung ist seit dem 08.11.2020 auch elektronisch möglich. Die elektronische Einreiseanmeldung übernimmt der Arbeitgeber.
Aus dem Nichtrisikogebiet ist keine Einreiseanmeldung nötig und auch nicht möglich.
ZUR SITUATION
Aufgrund der Vielzahl unserer langjähriger und verlässlicher Partner, stehen uns ständig Betreuungskräfte zu Verfügung, welche ihre Arbeit in Deutschland aufnehmen möchten. Unsere Kooperationspartner und wir sind sehr froh, Sie weiterhin unterstützen zu können. Um Betreuungslücken zu vermeiden kann es in der Urlaubszeit vorkommen, dass wir Ihnen Betreuungskräfte mit abweichenden Sprachkenntnissen oder Merkmalen vorschlagen, als in „normalen“ Zeiten.
UNSERE EMPFEHLUNG
Wir empfehlen unbedingt die Testung unmittelbar nach der Anreise der Betreuungskraft, den Einsatz von FFP2-Masken und die Kontrolle der Einhaltung der AHA-Regeln - soweit im Rahmen der Betreuung dies möglich ist - sowie den Einsatz von Einmalhandschuhen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel im Betreuungshaushalt. Bitte stellen Sie diese vor Beginn der Betreuung für die anreisende Kraft bereit. Es geht einerseits um die Arbeit zwischen Betreuungsperson und Betreuungsbedürftigem und andererseits um den Schutz der Betreuungsperson bei Einkäufen oder Kontakt mit Fremden.
Die aktuellen Informationen des BMG sind stets online abrufbar: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Trotz allen Vorsichtsmaßnahmen, ein Restrisiko bleibt bestehen. Die „Corona-Lage“ ist hochkomplex und es ergeben sich immer wieder neue Erkenntnisse, die eine Überarbeitung der Handlungsempfehlungen erfordern, um dieses Restrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Zu aller erst gilt unser Tun und Handeln vorrangig dem Schutz unserer Seniorinnen, Senioren und Schutzbefohlenen sowie der Betreuungskräfte.
Besonnenheit, Zuversicht, Entschlossenheit und Solidarität. Nach wie vor stellen wir uns dieser Herausforderung gemeinsam mit Ihnen – wir zählen auf Sie und danken sehr herzlich für Ihre Unterstützung. Geben Sie auf sich Acht und bleiben Sie bitte gesund !
November 2021 - Beitrag des MDR über die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG), weithin bekannt als 24-h-Betreuung
https://www.mdr.de/mdr-thueringen/redakteur-pflegekraft-finden-100.html
Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2021
Endlich wieder Messe !
Besuchen Sie uns am Stand Nr. 14, wir freuen uns auf Sie!
09.09.2021 - Pausenzeiten von Arbeitnehmern sind laut EuGH als Arbeitszeit zu werten, wenn die Betroffenen die Zeit nicht frei gestalten und ihren Interessen widmen können:
Pressemitteilung des VHBP zum BAG-Urteil
Ein Weckruf an die Politik !
Auch Betreuungskräfte können nun geimpft werden
11.02.2021 - Die neue Coronavirus-Impfverordnung sieht vor, dass nun auch Betreuungskräfte geimpft werden können. Die entsprechende Pressemitteilung lesen Sie bitte hier.
Impfung von Betreuungskräften -
Pressemitteilung des BHSB und VHBP:
06.01.2021 - Betreuungspersonen sind gem. § 3 S. 1 Nr. 3a Coronavirus-Impfverordnung als enge Kontaktpersonen von solchen Personen anzusehen, für die ein hohes oder sehr hohes Risiko des schweren Krankheitsverlaufs besteht. Die Betreuungspersonen könnten dementsprechend durch Risikopersonen oder deren gesetzliche Vertreter für eine Impfung benannt werden. ABER: Voraussetzung dafür ist nach § 1 der VO, daß die Betreuungsperson ihren Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder gesetzlich oder privat in Deutschland krankenversichert oder für eine stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung tätig ist. Das bedeutet: Die meisten der legalen Betreuungspersonen und sowieso die illegalen haben b.a.w. keinen Anspruch auf Impfung. Unser Verband hat in seiner jüngsten Pressemitteilung darauf hingewiesen und auch das Bundesgesundheitsministerium entsprechend informiert. Sollten Sie als betroffene Familie den fehlenden Impfanspruch beklagen, so können Sie dies z.B. in einem Schreiben an den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin zum Ausdruck bringen.
Pressemitteilung des BHSB und VHBP zum Thema Legalität
CORONA - Wie gefährdet sind Pflegebedürftige?
Pflegeexperte Markus Küffel klärt in Zusammenarbeit mit dem BHSB e.V. auf
Hamburg im März 2020. Das Coronavirus hat ganz Deutschland inzwischen fest im Griff. Da insbesondere ältere Menschen sowie Patienten mit geschwächtem Immunsystem oder mit bestehenden Atemwegserkrankungen zur Hochrisikogruppe gehören, sorgen sich viele Angehörige um ihre Eltern oder Großeltern − insbesondere, wenn diese bereits pflegebedürftig sind. Markus Küffel, Vorstandsmitglied des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e. V. und Geschäftsführer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, erklärt, was das Coronavirus für pflegebedürftige Menschen bedeutet. „Alte und geschwächte Menschen sind durch das Coronavirus besonders gefährdet. Die gewonnen Erkenntnisse aus China zeigen, dass die Erkrankung bei den über 80-Jährigen am häufigsten tödlich verläuft. Bei jungen und gesunden Menschen verläuft die Erkrankung in der Regel deutlich weniger dramatisch. Wer zu Hause lebt und dort von Angehörigen oder einer 24-Stunden-Pflegekraft betreut wird, kann möglicherweise verschont bleiben, wenn sich alle Beteiligten an die notwendige Hygieneetikette halten − hierzu zählt insbesondere regelmäßiges und gründliches Händewaschen. Ebenfalls sollten größere Menschenansammlungen und Veranstaltung gemieden werden. Etwas anders sieht es schon bei der Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst aus, deren Pflegekräfte täglich mit vielen verschiedenen Menschen arbeiten. Leben Pflegebedürftige in einem Pflegeheim, unterliegen sie dort sehr wahrscheinlich einem höheren Erkrankungsrisiko. Denn dort gehen täglich sehr viele Menschen ein und aus – weshalb das Risiko einer Keimeinschleppung von außen, zum Beispiel durch medizinisches Personal, Lieferanten oder Besucher, steigt. Auch hier hilft es, Kontakte nach außen auf ein Minimum zu beschränken. Dies gestaltet sich in der Praxis allerdings schwierig, weil Einrichtungen ohne guten Grund nicht komplett abgeriegelt werden können. Deshalb kommt es hier vor allem auf die Kooperation der Angehörigen an. Insbesondere Menschen, die sich in letzter Zeit in Gebieten mit vielen Erkrankten wie China oder Italien aufgehalten haben oder Erkältungssymptome aufweisen, sollten verwandten Pflegebedürftigen in den nächsten Wochen keine persönlichen Besuche abstatten, um sie keinen unnötigen Risiken auszusetzen. Die größte Gefahr des Coronavirus wird bisher allerdings von vielen unterschätzt. Diese besteht in der Infektion von medizinischem Fachpersonal. Denn wenn Ärzte, Krankenschwestern oder Pflegekräfte in großem Ausmaß ausfallen, ist die medizinische Versorgung in Deutschland nicht mehr gewährleistet. Insbesondere in Pflegeheimen, in denen sowieso chronischer Pflegemangel herrscht, wäre dies fatal.“
Gesundheitstage Konstanz im März 2020
Besuchen Sie uns am Stand Nr. 18, wir freuen uns auf Sie!
http://www.gesundheitstage-bodensee.com/
Gesundheitstage Balingen im Februar 2020
Besuchen Sie uns am Stand Nr. 50, wir freuen uns auf Sie!
https://www.gesundheitstage-balingen.de/
Wir besuchen unsere Partner in Zgorzelec im Januar 2020
WIR WÜNSCHEN FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH
IN EIN GESUNDES NEUES JAHR 2020!
Weihnachtsfeier mit Team und unserem polnischen Partner in Albstadt im Dezember 2019
Unser Partner aus Polen bei uns zu Besuch im Oktober 2019
Gesundheitstage Albstadt im Oktober 2019
Wir besuchen unseren Partner in Polen im September 2019
Wir besuchen unsere Partner in Głogów, Legnica, Świdnica und Zgorzelec im Juni 2019
Unserer Partner besucht uns in Albstadt im Mai 2019
Infotag "Alles geregelt" Tübingen im April 2019
Teilnahme an den Gesundheitstagen Balingen im März 2019
Gesundheitstage Konstanz im März 2019
Weihnachtsfeier mit Team und unserem polnischen Partner in Albstadt im Dezember 2018
Teilnahme an den Gesundheitstagen Albstadt im Oktober 2018
Messe Pflege PLUS in Stuttgart im Mai 2018